zusammenarbeiten und sich einmischen

Ich mische mich ein!

Ich engagiere mich.

Ich will zusammenarbeiten.

Ich fordere mehr Zusammenarbeit.

Sich einmischen in die persönlichen Angelegenheiten – das ist Demokratie!

Hier Skizzen zum großen Wortfeld  Zusammenarbeit, Partizipation, Teilhabe, Einmischen.

(alle Skizzen und Fotos: Andreas Schönefeld)

1-AJS_1881 Andreas Schönefeld

2-AJS_1895, Andreas Schönefeld

3-AJS_1894, Andreas Schönefeld

4-AJS_1894, Andreas Schönefeld

5-AJS_1899, Andreas Schönefeld

6-AJS_1885, Andreas Schönefeld

7-AJS_1926, Andreas Schönefeld

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Kinderrechte ins Grundgesetz!

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Vor 25 Jahren, am 5. April 1992, anerkannte und unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind also seitdem geltendes Recht.

Jetzt wird es wirklich Zeit, dass Kinder als Rechtssubjekte im Grundgesetz auch verfasste Rechte bekommen. Bisher spricht das Grundgesetz nur über Kinder und nicht für sie.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) hat dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Kinder haben Rechte, Foto: Andreas Schönefeld

Kinder haben Rechte, Foto: Andreas Schönefeld

 

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König der Kinder. Kinderrechte

Janusz Korczak,*1878, war Arzt, Schriftsteller, Erzieher und Reformpädagoge, Pole jüdischen Glaubens und wurde zur Legende, da er im August 1942 mit „seinen“ 200 Kindern aus einem jüdischen Waisenhaus im Warschauer Ghetto nach Treblinka zusammen in den Tod ging. Seine Biographin Betty Jean Lifton nennt Ihr großartiges (!) Buch über ihn: „Der König der Kinder“ (dt. Ausgabe 1990).

Korczak steht in der Pädagogik und Demokratiegeschichte für die Ausformulierung von Rechten der Kinder. Er möchte diese Rechte in einer Verfassung verankert sehen. In seinem Alltag in verschiedenen Kinderheimen führt er Gremien und Öffentlichkeit, Transparenz ein mittels der Versammlung der Kinder, der Zeitung der Kinder und dem Gericht der Kinder.

Damit ist Korczak einer der wichtigen Väter der heutigen Bemühungen um Partizipation von Kindern und Jugendlichen und der Einführung von Verfassungen in Kindertageseinrichtungen nach dem schleswig-holsteinischen Modell „Kinderstube der Demokratie“.

Lifton fasst aus Kroczaks Büchern „Wie man ein Kind lieben soll“ und „Das Recht des Kindes auf Achtung“ die Erklärung der Rechte des Kindes nach Korczak zusammen (rechtsverbindliche Kinderrechte wurden erst 70 Jahre später von der UN 1989 mit der internationalen Kinderrechtskonvention verabschiedete):

Janusz Korczak. Der König der Kinder, Foto Andreas Schönefeld

Janusz Korczak. Der König der Kinder, Foto Andreas Schönefeld

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Andreas Schönefeld

Andreas Schönefeld

Andreas Schönefeld, Multiplikator für Partizipation

Teamfortbildungen, Seminare, Workshops zu Themen der Partizipation, Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren, Beteiligungsprojekte, Kinderrechte und Verfassungen für Kita, Heim, Hort und Schule

 

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Wie wird eine Kita-Verfassung erarbeitet?

Eine Kita-Verfassung einführen! Wie geht das?

Was machen wir bei einer dreitägigen Fortbildung?

Eine Bildergeschichte zeigt wie es geht:

Ihr bucht mich für drei Tage. Ich bringe gute Laune mit.

Ihr bucht mich für drei Tage. Ich bringe gute Laune mit.

 

Energie und Motivation - viel über Partizipation und Kinderrechte - und dann geht es los

Energie und Motivation – viel über Partizipation und Kinderrechte – und dann geht es los

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Freiheit, Wünsche, Rechte

Kinder brauchen zum Wachsen Freiheit.

Kinder haben Wünsche.

Kinder haben Rechte.

 

Welche Rechte gestehen wir den Kindern zu? Foto. Andreas Schönefeld

Welche Rechte gestehen wir den Kindern in einer Kita-Verfassung zu?
Foto: Andreas Schönefeld

 

Die Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Am 5. April 1992 traten diese in 54 Artikel in Deutschland in Kraft.

Artikel 12 regelt die „Berücksichtigung des Kinderwillens“. Hier ein Überblick auf alle Rechte und Paragraphen.

 

Wo noch werden welche Rechte den Kinder garantiert?

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Die Rechte der Kinder nach Janusz Korczak

Die Rechte der Kinder (nach Janusz Korczak, zusammengefasst von Betty Jean Lifton)

Janusz Korczak,*1878, war Arzt, Schriftsteller, Erzieher und Reformpädagoge, Pole jüdischen Glaubens und wurde zur Legende, da er im August 1942 mit „seinen“ 200 Kindern aus einem jüdischen Waisenhaus im Warschauer Ghetto nach Treblinka zusammen in den Tod ging. Seine Biographin Betty Jean Lifton nennt  Ihr großartiges Buch über ihn: „Der König der Kinder“ (dt. Ausgabe 1990).

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Korczak steht in der Pädagogik und Demokratiegeschichte für die Ausformulierung von Rechten der Kinder. Er möchte diese Rechte in einer Verfassung verankert sehen. In seinem Alltag in verschiedenen Kinderheimen führte er Gremien, Öffentlichkeit und Transparenz ein mittels

der Versammlung der Kinder,

der Zeitung der Kinder und

dem Gericht der Kinder.

Rechtsverbindliche Kinderrechte wurden erst 70 Jahre später von der UN 1998 mit der internationalen Kinderrechtskonvention verabschiedet.

Foto: Andreas Schönefeld

Foto: Andreas Schönefeld

Lifton fasst aus Kroczaks Büchern „Wie man ein Kind lieben soll“ und „Das Recht des Kindes auf Achtung“ die Erklärung der Rechte des Kindes nach Korczak zusammen:

 

Das Kind hat das Recht auf …

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Multiplikatoren für Partizipation in Kindergärten? Demokratie-Export aus Schleswig-Holstein.

Achtzehn neuen Multiplikatoren für Partizipation in Kindertageseinrichtungen wurde Ende November die Fähigkeit bescheinigt, als eine Art „Demokratie-Entwickler“ wirken zu können. Mit ihrer Hilfe können Kitateams an drei Tagen eine demokratische Kita-Verfassung oder ein Partizipationsprojekt erarbeiten. Erwachsenen gestehen Kindern in Kitas auf diese Weise fest verankerte Rechte zu. Gremien wie zum Beispiel ein Kinderparlament entstehen und Verfahren für die unterschiedliche Rechte auf Information, Anhörung, Mitwirkung oder gar Selbstbestimmung werden garantiert. In Projekten lernen die Kinder zusammen mit ihren Pädagogen wie Demokratie gelebt werden kann.

18 neue Multiplikatoren, Foto: Andreas Schönefeld

18 neue Multiplikatoren, Foto: Andreas Schönefeld

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