Kinderrechte ins Grundgesetz!

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Vor 25 Jahren, am 5. April 1992, anerkannte und unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind also seitdem geltendes Recht.

Jetzt wird es wirklich Zeit, dass Kinder als Rechtssubjekte im Grundgesetz auch verfasste Rechte bekommen. Bisher spricht das Grundgesetz nur über Kinder und nicht für sie.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) hat dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Kinder haben Rechte, Foto: Andreas Schönefeld

Kinder haben Rechte, Foto: Andreas Schönefeld

 

No responses yet

Die UN-Kinderrechtskonvention

UN-Kinderrechtskonvention

Artikel 1: [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung]
Artikel 2: [Achtung der Kindesrechte;
Diskriminierungsverbot]
Artikel 3: [Wohl des Kindes]

Artikel 4: [Verwirklichung der Kindesrechte]

Artikel 5: [Respektierung des Elternrechts]
Artikel 6: [Recht auf Leben]
Artikel 7: [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit]
Artikel 8: [Identität]
Artikel 9: [Trennung von den Eltern,
persönlicher Umgang]
Artikel 10: [Familienzusammenführung,
grenzüberschreitende Kontakte]
Artikel 11: [Rechtswidrige Verbringung von Kindern
ins Ausland]
Artikel 12: [Berücksichtigung des Kindeswillens]

Foto: Andreas Schönefeld

Foto: Andreas Schönefeld

Continue Reading »

No responses yet

Demokratieförderung ist Auftrag von Kitas, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk

Der Kinderreport 2012” wurde im April letzten Jahres von Deutschen Kinderhilfswerk vorgestellt unter dem Titel: Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht den Kreislauf der Vererbung von Armut.

“Der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen”.

Der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sagt: Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

 

 

Foto: Andreas Schönefeld

Foto: Andreas Schönefeld

 

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, fast dazu Ergebnisse der Studie zusammen:

Continue Reading »

No responses yet

Freiheit, Wünsche, Rechte

Kinder brauchen zum Wachsen Freiheit.

Kinder haben Wünsche.

Kinder haben Rechte.

 

Welche Rechte gestehen wir den Kindern zu? Foto. Andreas Schönefeld

Welche Rechte gestehen wir den Kindern in einer Kita-Verfassung zu?
Foto: Andreas Schönefeld

 

Die Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Am 5. April 1992 traten diese in 54 Artikel in Deutschland in Kraft.

Artikel 12 regelt die „Berücksichtigung des Kinderwillens“. Hier ein Überblick auf alle Rechte und Paragraphen.

 

Wo noch werden welche Rechte den Kinder garantiert?

Continue Reading »

No responses yet