U18 – Wahlrecht ist Grundrecht

Jan 14 2017

Warum darf man in Deutschland meist erst ab 18 Jahren wählen, obwohl das Wahlrecht ein Grundrecht ist?

Nur in einigen Bundesländern kann man bei den Landtagswahlen ab 16 Jahren wählen. Das sind bisher nur Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Auf kommunaler Ebene dürfen in Berlin und vielen anderen Bundesländern Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Warum dürfen sie nicht auch die Landtage und den Bundestag mitwählen?

Die Initiative U18 ermöglicht Wahlen für alle Kinder und Jugendlichen. Diese bleiben allerdings symbolisch. Solange bis das Wahlalter auf allen politischen Ebenen gesenkt oder gar ganz aufgehoben sein wird.

Wahlrecht als Grundrecht. Die Stimmen von Kindern und Jugendliche werden nicht deutlich, Foto: Andreas Schönefeld

Wahlrecht – Grundrecht. Die Meinungen von Kindern und Jugendliche werden nicht deutlich, Foto: Andreas Schönefeld

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