Kinderrechte ins Grundgesetz!
Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt. Vor 25 Jahren, am 5. April 1992, anerkannte und unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sind also seitdem geltendes Recht.
Jetzt wird es wirklich Zeit, dass Kinder als Rechtssubjekte im Grundgesetz auch verfasste Rechte bekommen. Bisher spricht das Grundgesetz nur über Kinder und nicht für sie.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und Deutscher Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) hat dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.