Demokratieförderung ist Auftrag von Kitas, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk

Dez 11 2013

Der Kinderreport 2012” wurde im April letzten Jahres von Deutschen Kinderhilfswerk vorgestellt unter dem Titel: Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht den Kreislauf der Vererbung von Armut.

“Der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen”.

Der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention sagt: Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

 

 

Foto: Andreas Schönefeld

Foto: Andreas Schönefeld

 

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, fast dazu Ergebnisse der Studie zusammen:

Das Mitbestimmungsrecht nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention gilt ohne Altersbeschränkung. Kindertageseinrichtungen haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung muss ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten sein. Wir brauchen deshalb eine flächendeckende Diskussion in Fachkreisen um die Erfordernisse der Beteiligung in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder, auch die Kleinsten, sind schon Experten für die eigenen Angelegenheiten. Bisher liegen diese Möglichkeiten weitestgehend brach, da die Kompetenzen der Kinder nicht genutzt werden. In diesem Wissen müssen wir die verpflichtende Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen flächendeckend in den Kindertagesstättengesetzen der Bundesländer festschreiben. Die Bundesländer sind zudem aufgefordert, die Mitbestimmung in Kitas in den Bildungsplänen ins Zentrum zu rücken.

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Aus den Ergebnissen der Studie „Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen und Resilienz [Widerstandsfähigkeit, der Autor]“ leiten sich für das Deutsche Kinderhilfswerk fünf zentrale Forderungen ab.

 

1. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention gilt ohne Altersbeschränkung, auch in Kitas!
Das Recht, gehört zu werden steht auch schon den Jüngsten zu. Kitas haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung wird damit ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten. Damit dies in der Praxis ankommt braucht es:
· eine flächendeckende Diskussion in Fachkreisen um die Erfordernisse der Beteiligung in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der UNKinderrechtskonvention,
· die Ausschreibung von Projekten, die diese Kontexte fördern und zugleich implementieren,
· die Bewertung von Kindergärten hinsichtlich der Umsetzung von Mitbestimmungsformen zur Förderung von Resilienz,
· Verbreiterung und Bündelung der Überlegungen zur Bedeutsamkeit demokratischer Strukturen schon in Kindergärten,
· eine Verbreiterung der Qualitätsdebatte um den Zusammenhang von Mitbestimmung und Resilienz sowie des Konzeptes des demokratischen Kindergartens,
· eine stärkere Fokussierung der methodischen Diskurse auf die Einführung und Umsetzung von Mitbestimmungsformen.

2. Mitbestimmung dient der Überwindung von Kinderarmut. Das Potential von Partizipation für die Selbstwertsteigerung muss genutzt werden!
Um dies zu erreichen müssen wir die Denkverbote durchbrechen. Kinder, auch die Kleinsten, sind schon Experten für die eigenen Angelegenheiten. Bisher liegen diese Möglichkeiten weitestgehend brach, da die Kompetenzen der Kinder nicht genutzt werden. Mit dem dargelegten Zusammenhang von Resilienz und Mitbestimmung müssen wir arbeiten. In diesem Wissen müssen:
· die verpflichtende Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen flächendeckend in den Kindertagesstättengesetzen der Bundesländer festschreiben,
· die Bundesländer in den Bildungsplänen, die Mitbestimmung ins Zentrum rücken,
· die Kommunen die Kindergärten noch intensiver zu Bildungsorten ausbauen, vor allem hinsichtlich der Gestaltung von Arrangements der Koproduktion, in denen Weltaneignung und Mitbestimmung der Kinder möglich wird, sie zu Akteuren ihrer eigenen Bildung werden und somit Kompetenzen erwerben,
· Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Wahrnehmung von Armut und zur Arbeit an deren Folgen entwickelt werden,
· auf Bundesebene mehr Projekte ermöglicht werden, um die methodische Umsetzung erproben zu können, deren Ergebnisse in die Bildungspläne einfließen,
· Politik, Träger und Wissenschaft Unterstützungsstrukturen für eine offenkundig durch die Aufbrüche verunsicherte Praxis entwickeln.

3. Fachkräfte brauchen für die neuen Aufgaben Qualifizierungsmaßnahmen!
Durch die neuen Anforderungen besteht eine große Unsicherheit, wie Fachkräfte die Rahmenbedingungen für Mitbestimmung in Kitas gestalten können. Es gibt allerdings schon einige Projekte und Konzepte, die aber noch nicht flächendeckend in der Politik und der Praxis angekommen sind. Um den Transfer der neuen Erkenntnisse zu sichern, braucht es:
· eine bessere Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere des Artikels 12, in die Ausbildungscurricula von Erzieherinnen und Erziehern, · verbindliche Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme für Erzieherinnen und für Träger. [Siehe dazu Fortbildungen durch Multiplikatoren für Partizipation in Kidertageseinrichtungen]

4. Politik auf Augenhöhe der Kleinsten!
Beteiligung, die Kinder stark macht, funktioniert nur mit einer Politik, die Kinder ernst nimmt. Sie muss eine beteiligende Politik sein,
· die die Kinder bei der Gestaltung und Planung mit einbezieht,
· die auf den Kinderrechten ruht und diese zur Verwirklichung führt,
· die Kinder als Subjekte ihres Lebens betrachtet und nicht nur als Abhängige, die eine lange Vorbereitungsphase benötigen um selbst zu werden.

5. Um die notwendigen Änderungen zu erreichen, müssen wir die Eltern mitnehmen!
Nicht nur Fachkräfte sind von den neuen Entwicklungen überfordert. Auch Eltern sind oft überrascht, zu was ihre Kinder schon in der Lage sind. Die Kinderrechte sind in vielen Elternhäusern weiterhin nicht bekannt. Um niemanden abzuhängen, brauchen wir weitere Maßnahmen,
· die funktionierende Strukturen der Elternbeteiligung vorsehen,
· die einen offenen Umgang mit den Konzepten der Kitas erlauben, es kann nicht sein, dass Kindergärten ihre Konzepte unter Verschluss halten, damit andere sie nicht abschreiben können,
· wie Programme der Einmischung in das lokale Umfeld, damit die Fähigkeiten der Kinder in der Gesellschaft ankommen,
· wie einen allmählichen Ausbau von Kindergärten zu Kinderstuben der Demokratie,
· um die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen, die in ihr formulierten Rechte gelten ab Geburt.

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