Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Jul 19 2017

Mein Name ist Andreas Schönefeld und ich nehme jetzt die Begriffe „Partizipation“ und „Beschwerde“ auseinander, damit wir es einfacher haben.

 

Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

[Vortrag oder auch „Wissensdusche“ Andreas Schönefeld, Münchener Kita-Kongress „KaleidoPäd- Selbstbestimmtes Lernen vom 18.07.2017 in der Alten Kongresshalle München] Vortrag als PDF: Partizipation ist Zusammenarbeit Vortrag München 18.7.2017 mit Arbeitsblatt, Andreas Schönefeld

 

Selbstbestimmt, lernend sind wir auf der Suche: Wer bin ich? Warum bin ich hier? Wir sind auf der Suche nach Sinn, Entfaltung, Selbstführung und Ganzheit.

Wie geht das? Wir mischen uns ein in unsere persönlichen Angelegenheiten, mit unseren Bedürfnissen, Wünschen, Ideen, Sorgen, Nöten, Klagen.

Der eine Aspekt der ZUSAMMENARBEIT, die Klage, wird in Gesetzestexten, in der Fachliteratur und unserer Berufspraxis „Beschwerde“ genannt. Dieser Begriff beschönigt, verschleiert und belastet. Er hat uns im Griff. Unser Denken und Handeln werden durch ihn vernebelt. Gute Zusammenarbeit, gute Arbeit mit Kindern braucht aber klare, für alle verständliche Begriffe. Wir sollten daher von Klage sprechen.

Deswegen fordere ich: Klage statt Beschwerde.

 

Es folgen neun Punkte:

1.    Das Recht auf Beteiligung und Beschwerde

Seit dem Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 wissen wir, dass wir Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten in unseren pädagogischen Einrichtungen als garantierte Rechte der Kinder vorhalten müssen. Ohne einen Nachweis in der Konzeption gibt es laut dem SGB VIII §45 keine Betriebserlaubnis mehr für Kitas.

Beteiligung und Beschwerde werden als Schutzmaßnahmen gegen Macht, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt im pädagogischen und häuslichen Bereich vorgeschrieben. Die Zahlen erschüttern (in Deutschland werden jeden Tag 500 Kinder misshandelt, mit Missbrauch hat jede/r achte Erwachsene Erfahrungen, mit häuslicher Gewalt jede vierte (siehe Schönefeld 2015).

Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum BKiSchG vom 16.12.2015 stellt fest: Es bestehen noch Defizite in der Umsetzung. Die flächendeckende Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerderechten … ist das gesetzgeberische Ziel (S. 125).

 

2.    Was bedeutet „Beschwerde“? Antwort: Klagerechte!

Aus meiner eigenen pädagogischen Praxis und meiner Arbeit als „Multiplikator für Partizipation“ weiß ich, dass wir uns sehr „schwer“ tun mit dem Ausdruck „Beschwerde“.

Wie können wir „Beschwerde“ begreifen? Was bedeutet das? Wie machen wir das praktisch in unseren Einrichtungen?

Die pädagogische Fachliteratur entwickelt Beschwerdeverfahren (Schubert-Suffrian/Regner 2014), Fragen zur Einführung von Beschwerdeverfahren und Standards für Beschwerdeverfahren (Hansen/Knauer 2016). Es entstehen weitere Wortungetüme wie Beschwerdemanagement, Ermöglichungsbeschwerden, Verhinderungsbeschwerden. Diese Fachbegriffe helfen uns nicht richtig in unserer Arbeit mit Kindern, mit Eltern, im Team, in unserer Praxis.

Gehen wir also auf die Suche. Das deutsche Wort „beschweren“ bedeutet (laut Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache) ursprünglich „belasten“, „sich als beschwert, bedrückt darstellen, sich beklagen. Entsprechend wandelt Beschwerde seine Bedeutung von ‚Bedrückung‘ zu ‚Klage‘“).

Haben wir da schon eine Erklärung, warum es uns so schwerfällt, uns zu beschweren? Wir belasten uns mit einer Beschwerde oder müssen uns als beschwert darstellen. Sind deswegen Beschwerde und Kritik ist in unserer Kultur nicht positiv besetzt?

Wer findet also ein besseres Wort für „sich beschweren“? Der bekommt einen Preis! Das Gegenteil „sich erleichtern“ würde den Sachverhalt besser ausdrücken. Es wird einem leicht ums Herz, man wird etwas los, man kommt ins Gespräch, die Beziehung wird besser. „Leicht“ bedeutet rasch, leicht, gering und kommt vielleicht aus dem Verb „gelingen“.

Und Achtung, da war ja noch der Begriff „Klage“: Tadel, Vorwurf – schmäht, beschuldigt, tadelt – klagen – Geschrei – Wehgeschrei nach einer Missetat.

Ist Klage, auch im Sinne von Anklage und Anzeige, nicht das, was die Bundesregierung mit dem Bundeskinderschutzgesetz gemeint hat? Kinder haben also Klagerechte.

 

3.    ZUSAMMENARBEIT: der Zusammenhang von Beteiligung und Klage

Max Frisch schrieb einmal: „Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen“

Ganz wunderbar finde ich diese Bestimmung. Hier wird Demokratie als Sache, die einem am Herzen liegt, definiert.

Das ist auch der tiefere Sinn selbstbestimmten Lernens.

Was sind Angelegenheiten eines jeden Menschen? Ich unterscheide die Aspekte: Bedürfnis – Wunsch – Idee – Sorge – Not – Klage. Dies sind Teile eines Ganzen. Diese sechs Begriffe beschreiben unsere persönlichen Angelegenheiten. Sie sind basal. Wenn sich jede/r in diesen sechs Formen einmischt, dann ist das Selbstbestimmung und ZUSAMMENARBEIT, die ich gebe, aber auch von den anderen einfordern kann.

Die sechs Aspekte der Zusammenarbeit, Andreas Schönefeld

Wir alle machen das ständig, um gut, besser (glücklich, erfreulich) zu sein, zu leben, zu spielen. Im selbstbestimmten Lernen sind wir auf der Suche nach Sinn, Entfaltung, Selbstführung und Ganzheit (vgl. Sinnstiftende Formen der Zusammenarbeit, Laloux 2015).

Es ist ein permanenter Prozess. Ein gesellschaftlicher Akt. Unsere Praxis. Weil das so ist, versteht auch jede/r diese Begriffe. Auch jedes Kind in der Kita. Zumindest ist es einfach, die Kinder darin zu unterstützen, die jeweiligen Unterschiede zu erkennen.

Es geht um: Bedürfnis – brauchen, Wunsch – wünschen, wollen, Idee – denken, reden, Sorge – sorgen, kümmern, Not – schützen, wehren, Klage – klagen, anklagen, anzeigen.

 

4.    Unserer Verpflichtung

Artikel 1 (Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland), Absatz (1) lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Sie zu schützen ist somit auch Verpflichtung von Kita.

Das SGB VIII fordert das auch in § 8a und §45 mit den Begriffen Beteiligung und Beschwerde. Die Würde verstanden als Wert, wert sein, in Freiheit, Gleichheit und Solidarität. So können wir sagen, das Herzstück, unserer Anliegen und unsere Verpflichtung sind: die Akzeptanz der Würde aller Menschen und ihrer Zusammenarbeit.

 

5.    Beteiligung ist ZUSAMMENARBEIT

Wenn wir Beteiligung, Teilhabe, Partizipation meinen, können wir also besser von ZUSAMMENARBEIT sprechen. „Wir arbeitet in der Kita, in der Gruppe, … zusammen! Wir können im Morgenkreis, in der Gruppenkonferenz, im Kinderparlament fragen: Wer hat ein Bedürfnis, einen Wunsch, eine Idee, eine Sorge, Not, eine Klage?“ [Es geht um Selbstbestimmung: wer bin ich? Und warum bin ich hier? Es geht um meine Verfassung: wie geht es mir?].

Zur Einübung und Bewusstwerdung dieser Begriffe (Bedürfnis, Wunsch, Idee, Sorge, Not, Klage) und ihrer Unterschiede kann man diese zum Beispiel aufmalen, mit Bildern kennzeichnen. So wird verdeutlicht, worüber wir gerade sprechen (Ich zeige das im Arbeitsforum).

Zusammenarbeit und Klagerechte ermöglichen, c: Andreas Schönefeld, 2017

Zusammenarbeit und Klagerechte ermöglichen, c: Andreas Schönefeld, 2017

[Hier Arbeitsblatt als PDF: Aufnahmeblatt für gute Zusammenarbeit].

In vier Schritten können wir unserer ZUSAMMENARBEIT transparent machen: Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen, Nöte, Klagen 1. wahrnehmen und annehmen, 2. diese anerkennen, aufnehmen und genau beschreiben/bebildern, 3. diese ermöglichen, bearbeiten und abschließen, 4. fragen, wie machen wir jetzt unserer Zusammenarbeit besser? Wie ist unserer Verfassung? Was kann besser werden? Können wir unsere Verfassung, Kita-Verfassung verbessern? So wird Zusammenarbeit praktikabel und leicht verständlich.

 

6.    Klage in ihrer Wucht anerkennen

Klage, Anklage, Anzeige wird so auch entsprechend ihrer Wucht 1. wahrgenommen, 2. anerkannt und 3. ermöglicht, bis das Ergebnis für alle Beteiligten gut oder besser ist. Dies ist gelingende ZUSAMMENARBEIT. Vielleicht folgt noch 4. eine Verbesserung der Kita-Verfassung.

 

7.    Arbeiten wir mit den starken Begriffen: ZUSAMMENARBEIT und Klage

Der Begriff „Beschwerde“ (schwer: schwer, schwierig, gewichtig) ist weit, offen, ungenau, schwach. In unserer gesellschaftlichen Praxis tun wir uns mit „beschweren“ schwer. Er ist also in unserem sprachlich/kulturellen Gebrauch eher eine „Bürde“ und keine Hilfe.

Er ist sogar euphemistisch, ein Hüllwort, eine beschönigende Bezeichnung, wohlredend. Es passt nicht, wenn wir sagen müssen: Ich hab da mal ne Beschwerde, der … ist in letzter Zeit so komisch!

Die Klage, den Tadel, den Vorwurf, das Geschrei, das Wehgeschrei nach einer Missetat, das kennen wir. Da brauchen wir nichts beschönigen. Da wird nichts verschleiert oder verkleistert. Da müssen wir Klartext reden. Da haben wir, die Kinder das Recht auf Klage, Anklage, Anzeige.

Ich will daher mit starken Begriffen arbeiten. Ich möchte, dass wir „Beschwerde“ als Fachbegriffe verstehen, aber nicht in der Praxis benutzen.

Ich möchte, dass wir über ZUSAMMENARBEIT sprechen.

Ich möchte, dass wir von Klage reden.

Diese starken Begriffe klären den Nebel auf, den das Sprechen über Beschwerden aller Art erzeugt. Ich kann mich über jeden und alles beschweren, wenn ich meine Anliegen, Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen und Nöte einbringen will oder diese nicht gehört werden. So wird vieles irgendwie zur Beschwerde.

Wir beschweren uns und verdunkeln damit gleichzeitig die aktiven, lichten, leichten Aspekte der ZUSAMMENARBEIT, wenn es zum Beispiel um eine Idee und einen Wunsch geht. Oft stehen hinter einer Beschwerde eine Idee, ein Wunsch, Bedürfnisse.

Wenn wir hingegen dies nicht mehr als Beschwerde bezeichnen oder wahrnehmen, sondern als aktive Einmischung in die eigenen, persönlichen Angelegenheiten, als selbstbestimmtes Lernen, benennen wir die sechs Aspekte der ZUSAMMENARBEIT klar und deutlich. Und klare Benennungen machen ZUSAMMENARBEIT erst richtig gut (siehe auch Schönefeld 2017).

So hören wir in Zukunft vielleicht: „ich will mich einmischen!“ ganz im Sinne von Max Frisch: Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einmischen.

 

8.    Die Suche: nach „Spunk“ und die Idee des „Kaizen“

 

Pipi Langstrumpf vor 70 Jahren:

„In Wahrheit brauchen wir nicht nur ein bisschen mehr Spunk, sondern sehr viel mehr. Wir brauchen Spunk für alle und zwar gleich! Wenn alle Spunk haben, muss keiner mehr hungern, keiner ist mehr gefangen und keiner muss Sachen machen, die er gar nicht will. Alle können spielen oder rückwärts auf den Händen laufen, bis sie keine Lust mehr haben und sich selbst ins Bett schicken. Komm wir gehen los und holen den Spunk, und dann stellen wir uns mitten auf den Platz und verteilen ihn an alle. Keiner soll mehr ohne Spunk sein! Wie, du weißt nicht, was das ist? Ja, meinst du, ich weiß das? Aber ich bin ganz sicher, dass es Spunk gibt! Wie sollte es ein so schönes Wort nicht geben? Es ist das schönste Wort, das ich jemals gehört habe. Und ich weiß ganz genau: Wenn jemand Spunk hat, wird es allen gutgehen. Wir müssen es nur finden.“

 

Haben wir „Spunk“ gefunden? Ist Spunk Selbstbestimmtes Lernen und ZUSAMMENARBEIT?

 

Im Japanischen gibt es das Wort und die Unternehmensphilosophie „Kaizen“.

Kai bedeutet Veränderung und Wandel, Zen zum Besseren, also „Wandel zum Besseren“. Der Wandel zum Besseren meint eine langsame, niemals endende Vervollkommnung in allen Bereichen. Aufgerufen dazu ist jede/r einzelne mit seiner Gruppe, am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft. Individuum und Gesellschaft kommen und wirken in diesem Prozess zusammen.

Ein solches Bewusstsein über das Ziel von ZUSAMMENARBEIT und Selbstbestimmten Lernens kann uns helfen.

 

9.    Die Verfassung als Schutz der Zusammenarbeit

Der niemals endende gesellschaftliche Prozess, die ZUSAMMENARBEIT muss immer wieder und neu ausgeübt und verfestigt und geschützt werden in unseren Organisationen, Einrichtungen, in der Kita, …. Dabei hilft eine (Kita-) Verfassung.

Neben dem Leitbild und dem Konzept, schützt uns eine Verfassung. Darin klärt ein Rechtekatalog: Wer darf was? Gibt es zum Beispiel das Recht auf freies Spiel oder selbstbestimmtes Lernen. Aber auch: wo setzen wir Grenzen für Kinder? Auf welche Weise dürfen sie mitbestimmen, selbstbestimmen, wo werden sie angehört oder informiert? Welche Gremien, welche Wege (Verfahren) bei der Zusammenarbeit brauchen wir? Welche Möglichkeiten der Klage gibt es? Eine Verfassung gibt den Rahmen, Orientierung und Schutz. Sie ist wichtig. Ohne sie geht es (eigentlich) nicht. Eine Verfassung muss jeder Organisation angemessen sein. Sie muss zusammen erarbeitet und stets weiter entwickelt werden. Hierbei helfen sogenannte „Multiplikatoren für Partizipation“ (also Helfer für Zusammenarbeit). Ich habe darüber geschrieben im Kitamagazin klein&groß, Schönefeld 2016: Eine Kita-Verfassung erstellen.

Dazu zum Schluss der Vater der Kinderrechte, Janusz Korczak:

„Ich habe mich im Verlaufe eines halben Jahres fünfmal dem Gericht gestellt … Ich behaupte mit aller Entschiedenheit, dass diese wenigen Fälle Grundstein meiner eigenen Erziehung zu einem ‚konstitutionellen“ Pädagogen waren, der den Kindern kein Unrecht tut, nicht weil er sie gern hat oder liebt, sondern weil eine Institution vorhanden ist, die sie gegen Rechtlosigkeit, Willkür und Despotismus des Erziehers schützt.“

 

Es ging um Zusammenarbeit und das Einmischen in die eigenen Angelegenheiten. Ein Thema nicht nur für die Kita und unsere Kinder. Es ist ein großes gesellschaftliches Thema. Wie arbeiten wir gut zusammen? Einige erste Kitas haben daher auch angefangen, Verfassungen für Eltern und Mitarbeiter*innen zu erarbeiten.

 

Danke, ich wünsche noch einen gelingenden Tag voller Zusammenarbeit.

 

 

Hansen, Rüdiger / Knauer, Raingard: Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Annäherung an Standards für die Umsetzung des § 45 SGB VIII. In: Knauer, Raingard / Sturzenhecker, Benedikt (Hrsg.): Demokratische Partizipation von Kindern (Beltz) 2016

Laloux, Frederic: Reinventing Organisations. Ein Leitfaden zur Gestaltung sinnstiftender Formen der Zusammenarbeit (Vahlen) 2015

Schönefeld, Andreas: „Beschwerde“. Warum er dieser Fachbegriff durch den treffenderen Ausdruck „Klage“ ersetzen möchte, erklärt Andreas Schönefeld. In: Welt des Kindes, 2/2017, S. 37

Schönefeld, Andreas: Eine Kita-Verfassung erstellen. Stufen zur Erarbeitung. In: klein&groß Das Kita-Magazin, 02-03/2016

Schönefeld, Andreas: Sexueller Missbrauch heute noch in Deutschland ein Skandal. Unter andreas-schoenefeld.de, 27.03.2015,

Schubert-Suffrian, Franziska / Regner, Michael: Beschwerdeverfahren für Kinder. In: kindergarten heute, praxis kompakt, (Herder) 2014

Wortbedeutungen in Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache (de Gruyter)

Siehe auch Skizzen und Wortfeld: zusammenarbeiten und sich einmischen.

Hier Plakat zum Wortfeld Zusammenarbeiten, Partizipation, Teilhabe, Einmischen mit Skizzen als PDF: Plakat Zusammenarbeit, copyright Andreas Schönefeld

(das Plakat gerne zur freien Verwendung unter Nennung der Autorenschaft Andreas Schönefeld, gerne Spende an Andreas Schönefeld, Wielandstr. 36, 10629 Berlin).

Zusammenarbeit und Klagerechte ermöglichen, Foto und c: Andreas Schönefeld, 2017

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