Warum ist es wichtig, dass Kinder lernen sich einzumischen? Was lernen Kinder, wenn sie lernen sich zu beschweren?

Sep 23 2018

Zusammenfassung der Ergebnisse des Workshops:

Warum ist es wichtig, dass Kinder lernen sich einzumischen?

Was lernen Kinder, wenn sie lernen sich zu beschweren?

Workshopleiter: Andreas Schönefeld.  Hier auch Dokumentation dazu: lernen sich einzumischen, zu beschweren Workshop Andreas Schönefeld

Auf dem Ersten Bundeselternkongress „Frühkindliche Bildung – Mehrwert für Gesellschaft und Eltern“, 22.09.2018 in Kiel

 

Seit dem 1.1.2012 garantiert das neue Bundeskinderschutzgesetz allen Kindern in der Kita, „die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten“ neben dem Recht auf „Verfahren der Beteiligung“. Ohne deren Nachweise bekommt eine Kita keine Betriebserlaubnis (laut §45 SGB VIII).

Wir stellen fest, dass der Begriff “Beschwerde“ belastet, „ich muss mich beschweren“. Er verschleiert das Lichte, Erleichternde. Oder er beschönigt die Missetat, den Missbrauch. Wir wollen alle mitmachen, uns einmischen, wir wollen Zusammenarbeit, Teilhabe. Dafür brauchen wir aber klare, für alle verständliche Begriffe. Wir haben für diesen gesellschaftlichen Akt in der deutschen Sprache und Kultur mit dem Wort „Beschwerde“ keinen positiv besetzten Begriff. Unser Denken und Handeln wird durch ihn vernebelt. Er hat uns im Griff.

Mit den Kindern klären wir: „Ich kann mich einmischen!? Und was sind (meine) persönlichen Angelegenheiten?“

Das sind Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen, Nöte, Klagen! Um diese zu erkennen und benennen, sind Erwachsene verantwortlich, den Kindern dabei zu helfen und Hilfsmittel dafür zu entwickeln. Ein Arbeitsblatt und Best-Praxis-Beispiele haben wir besprochen.

„Ich kann mich einmischen! Wie geht es mir? Was kann besser werden in der Gruppe, in der Kita?“

Es geht um bessere Zusammenarbeit, um Beteiligung und die Garantie von Klagerechten. Die Erzieher*innen und Eltern unterstützen dabei. Sie sollten, die Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen, Nöte, Klagen wahrnehmen, anerkennen, ermöglichen und mit den Kindern zusammenarbeiten.

Der Evaluationsbericht (16.1.2015) der Bundesregierung zu Bundeskinderschutzgesetz stellt fest: Es bestehen noch Defizite in der Umsetzung. Die flächendeckende Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerderechten … ist das gesetzgeberische Ziel (S. 125). Hier kann die Bundeselternvertretung dranbleiben. Elternvertretungen können im Land und vor Ort, sich für die Umsetzung der Rechte der Kinder einmischen.

Hier kurzer Tagungsbericht durch den NDR.

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