Gute Zusammenarbeit durch Anerkennung persönlicher Angelegenheiten. Ein Artikel

Wenn wir persönlichen Angelegenheiten wahrnehmen, schauen wir auf die Persönlichkeit des Kindes – eines Menschens, einer Gesellschaft.

Wir anerkennen sein SEIN, das Recht auf das SO-SEIN, das Recht auf freies Spielen, Entwicklung und Selbstwerdung – Selbstbestimmung.

Wir ermöglichen das Wild-Sein jeglicher Person und das Verbunden-Sein mit sich, mit der Gemeinschaft und dem Leben überhaupt.

Es geht bei den persönlichen Angelegenheiten um Bedürfnisse-Wünsche-Ideen-Sorgen-Nöte-Klagen.

Diese müssen wir wahrnehmen, anerkennen, ermöglichen und gut zusammenarbeiten.

In der neuen Ausgabe „Demokratiebildung in der Kita“ von „KiTa aktuell spezial„, 5.2021, der Fachzeitschrift für Leitungen, Fachkräfte und Träger der Kindertagesbetreuung, schreibe ich zum Thema „Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten“. Artikel 5.2021 Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten

Kinder und wir alle können auch Klagen haben. Wir haben nicht nur Bedürfnisse, Wünsche und Ideen, sondern auch Sorgen, Nöte und Klagen. Somit haben wir ein Klagerecht neben dem Recht auf Verbindung und Zusammenarbeit. Diese Rechte sind für Gemeinschaften, für Gesellschaften, für unsere Kulturen von höchstem Wert. In einem permanenten gesellschaftlichen Akt handeln wir sie aus.

Wir wollen verbunden sein und gut zusammenarbeiten. Daher haben wir das Recht auf  Verbundenheit und Zusammenarbeit. Wir wollen friedvoll zusammenarbeiten. Bei Verletzungen soll eine Klage helfen und heilen. Wir brauchen Vergebung und Heilung. Wir brauchen Verbindung. Wie bei einer Verletzung und Wunde brauchen wir einen Verband. Ich spreche daher gerne in diesem doppelten Sinne vom Recht auf Verbindung.

Bei einer guten gesellschaftlichen Zusammenarbeit müssen wir unsere persönlichen Angelegenheiten wahrnehmen, anerkennen und ermöglichen. Wie dies methodisch in einer kleinen Gesellschaft, in einer Kita geht, zeige ich in meinem neuen Artikel. Solche demokratischen Aushandlungen und Akte führen zu guten, friedvollen Zusammenleben.

Foto und Design: Andreas Schönefeld

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Das Recht auf Verbinden – verbinden

Foto und Design: Andreas Schönefeld

Wir ALLE wollen mitmachen, uns einmischen, unsere Anliegen (Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen, Nöte, Klagen) nennen, es soll besser werden.

Wir ALLE sollten den anderen hören, seine Anliegen (Bedürfnisse, Wünsche, Ideen, Sorgen, Nöte, Klagen) annehmen, ermöglichen und zusammenarbeiten.

Wir ALLE haben das Recht auf Verbinden.

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Persönliche Angelegenheiten. Recht auf Zusammenarbeit und Klage

Foto und Design: Andreas Schönefeld

Wir ALLE mischen uns ein mit unseren Bedürfnissen, Wünschen, Ideen, Sorgen, Nöten, Klagen.

Das ist Zusammenarbeit und wir ALLE haben das Recht dazu. Und wir haben darunter ein Klagerecht.

Wir ALLE wollen uns verbinden, zusammenarbeiten. Bei einer Klage soll es wieder gut werden, heilen, verbunden werden.

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Einbeziehung statt Machtausübung

Nach der langen Epoche der Gehorsamskultur sind Eltern gleichermaßen wie Pädagoginnen und Pädagogen auf der Suche nach neuen Wegen für das Zusammenleben und die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Die Forschung der frühen Eltern-Kind-Bindung brachte Erkenntnisse, die in sich selbst ein neues Paradigma begründete, stellt die meisten bisherigen „Wahrheiten“ der Entwicklungspsychologie auf den Kopf.

Die Erwachsenen von heute haben neues Wissen aber alte Gewohnheiten. Sie müssen die nötigen Kompetenzen für zwischenmenschliche Beziehungen, die Gleichwürdigkeit anstreben, neu lernen und erleben:

„Wahrheiten“ auf dem Kopf, Foto: Andreas Schönefeld

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Plakat Zusammenarbeit und sich einmischen

mitwirken, Andreas Schönefeld

Hier ein großes Plakat als PDF zum Thema Zusammenarbeit, Partizipation, Teilhabe, Einmischen.

Zur freien Verfügung unter Nennung der Autorenschaft Andreas Schönefeld

Plakat Zusammenarbeit, copyright Andreas Schönefeld

einmischen, Andreas Schönefeld

1-AJS_1881, Andreas Schönefeld

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zusammenarbeiten und sich einmischen

Ich mische mich ein!

Ich engagiere mich.

Ich will zusammenarbeiten.

Ich fordere mehr Zusammenarbeit.

Sich einmischen in die persönlichen Angelegenheiten – das ist Demokratie!

Hier Skizzen zum großen Wortfeld  Zusammenarbeit, Partizipation, Teilhabe, Einmischen.

(alle Skizzen und Fotos: Andreas Schönefeld)

1-AJS_1881 Andreas Schönefeld

2-AJS_1895, Andreas Schönefeld

3-AJS_1894, Andreas Schönefeld

4-AJS_1894, Andreas Schönefeld

5-AJS_1899, Andreas Schönefeld

6-AJS_1885, Andreas Schönefeld

7-AJS_1926, Andreas Schönefeld

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Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Mein Name ist Andreas Schönefeld und ich nehme jetzt die Begriffe „Partizipation“ und „Beschwerde“ auseinander, damit wir es einfacher haben.

 

Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

[Vortrag oder auch „Wissensdusche“ Andreas Schönefeld, Münchener Kita-Kongress „KaleidoPäd- Selbstbestimmtes Lernen vom 18.07.2017 in der Alten Kongresshalle München] Vortrag als PDF: Partizipation ist Zusammenarbeit Vortrag München 18.7.2017 mit Arbeitsblatt, Andreas Schönefeld

 

Selbstbestimmt, lernend sind wir auf der Suche: Wer bin ich? Warum bin ich hier? Wir sind auf der Suche nach Sinn, Entfaltung, Selbstführung und Ganzheit.

Wie geht das? Wir mischen uns ein in unsere persönlichen Angelegenheiten, mit unseren Bedürfnissen, Wünschen, Ideen, Sorgen, Nöten, Klagen.

Der eine Aspekt der ZUSAMMENARBEIT, die Klage, wird in Gesetzestexten, in der Fachliteratur und unserer Berufspraxis „Beschwerde“ genannt. Dieser Begriff beschönigt, verschleiert und belastet. Er hat uns im Griff. Unser Denken und Handeln werden durch ihn vernebelt. Gute Zusammenarbeit, gute Arbeit mit Kindern braucht aber klare, für alle verständliche Begriffe. Wir sollten daher von Klage sprechen.

Deswegen fordere ich: Klage statt Beschwerde.

 

Es folgen neun Punkte:

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