Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Mein Name ist Andreas Schönefeld und ich nehme jetzt die Begriffe „Partizipation“ und „Beschwerde“ auseinander, damit wir es einfacher haben.

 

Was ist eigentlich Partizipation? Partizipation ist Zusammenarbeit. Wider die Beschönigung und Verschleierung durch den Beschwerdebegriff

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

Klage, Klagerechte ermöglichen, Andreas Schönefeld

[Vortrag oder auch „Wissensdusche“ Andreas Schönefeld, Münchener Kita-Kongress „KaleidoPäd- Selbstbestimmtes Lernen vom 18.07.2017 in der Alten Kongresshalle München] Vortrag als PDF: Partizipation ist Zusammenarbeit Vortrag München 18.7.2017 mit Arbeitsblatt, Andreas Schönefeld

 

Selbstbestimmt, lernend sind wir auf der Suche: Wer bin ich? Warum bin ich hier? Wir sind auf der Suche nach Sinn, Entfaltung, Selbstführung und Ganzheit.

Wie geht das? Wir mischen uns ein in unsere persönlichen Angelegenheiten, mit unseren Bedürfnissen, Wünschen, Ideen, Sorgen, Nöten, Klagen.

Der eine Aspekt der ZUSAMMENARBEIT, die Klage, wird in Gesetzestexten, in der Fachliteratur und unserer Berufspraxis „Beschwerde“ genannt. Dieser Begriff beschönigt, verschleiert und belastet. Er hat uns im Griff. Unser Denken und Handeln werden durch ihn vernebelt. Gute Zusammenarbeit, gute Arbeit mit Kindern braucht aber klare, für alle verständliche Begriffe. Wir sollten daher von Klage sprechen.

Deswegen fordere ich: Klage statt Beschwerde.

 

Es folgen neun Punkte:

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Auf dem Weg zur partizipativen Einrichtung

Flipchart und Foto: Andreas Schönefeld

Flipchart und Foto: Andreas Schönefeld

Hier unten seid Ihr. Ein Team, eine Kita, ein Hort, eine Schule, …

Ihr macht Euch auf den Weg … zu einer partizipativen Einrichtung.

Es geht um Teilhabe, Mitwirkung, Partizipation.

Ihr holt Euch für eine dreitägige Fortbildung einen Multiplikator für Partizipation. Und erarbeitet exemplarisch ein Beteiligungsprojekt.

Kinder haben Rechte. Das Recht, Rechte zu haben.

Ihr macht eine weitere dreitägige Fortbildung und erarbeitet für Eure Einrichtung eine Verfasssung. In ihr legt Ihr alle Rechte fest, die Ihr in Zukunft den Kindern zugestehen wollt. Ihr überlegt Euch auch Verfahren und Gremien, die in Eurer Einrichtung sinnvoll erscheinen. Ihr entscheidet Euch für angemessene Verfahren der Beteiligung und Beschwerde.

Neben Eurem Konzept habt Ihr dann auch eine Verfassung.

Damit erfüllt Ihr die neuen Forderungen für eine Betriebserlaubnis nach den SGB VIII, §8b und 45, die Verfahren der Beteiligung und Beschwerde für die Kinder von Euch konzeptionell fordern.

Es geht um Respekt, Haltung, Würde.

Es geht um Dialog, das Reden miteinander auf Augenhöhe.

Ihr denkt auf diesem Weg neu über Pädagogik und Eure Aufgabe nach.

So werdet Ihr eine partizipative Einrichtung auf der Höhe der Zeit.

Ihr seid ein starkes Team, habt starke Kinder, engagierte Eltern und einen engagierten Träger.

 

Dazu hier noch ein Bild als PDF Weg zur partizip. Einrichtung. Viel Spaß!

 

 

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Freiheit, Wünsche, Rechte

Kinder brauchen zum Wachsen Freiheit.

Kinder haben Wünsche.

Kinder haben Rechte.

 

Welche Rechte gestehen wir den Kindern zu? Foto. Andreas Schönefeld

Welche Rechte gestehen wir den Kindern in einer Kita-Verfassung zu?
Foto: Andreas Schönefeld

 

Die Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Am 5. April 1992 traten diese in 54 Artikel in Deutschland in Kraft.

Artikel 12 regelt die „Berücksichtigung des Kinderwillens“. Hier ein Überblick auf alle Rechte und Paragraphen.

 

Wo noch werden welche Rechte den Kinder garantiert?

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Ohne Partizipation – keine Betriebserlaubnis

Foto: Andreas Schönefeld

Foto: Andreas Schönefeld

Ohne Partizipationsverfahren und Beschwerdeverfahren erhalten Kindertagesstätten, Kinderheime, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seit Anfang 2012 keine Betriebserlaubnis. Partizipation muss nachgewiesen werden!

 

Das Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhält einen neuen Paragrafen. Der §8b lautet im Punkt (2) wie folgt:

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Multiplikatoren für Partizipation in Kindergärten? Demokratie-Export aus Schleswig-Holstein.

Achtzehn neuen Multiplikatoren für Partizipation in Kindertageseinrichtungen wurde Ende November die Fähigkeit bescheinigt, als eine Art „Demokratie-Entwickler“ wirken zu können. Mit ihrer Hilfe können Kitateams an drei Tagen eine demokratische Kita-Verfassung oder ein Partizipationsprojekt erarbeiten. Erwachsenen gestehen Kindern in Kitas auf diese Weise fest verankerte Rechte zu. Gremien wie zum Beispiel ein Kinderparlament entstehen und Verfahren für die unterschiedliche Rechte auf Information, Anhörung, Mitwirkung oder gar Selbstbestimmung werden garantiert. In Projekten lernen die Kinder zusammen mit ihren Pädagogen wie Demokratie gelebt werden kann.

18 neue Multiplikatoren, Foto: Andreas Schönefeld

18 neue Multiplikatoren, Foto: Andreas Schönefeld

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