Ohne Partizipation – keine Betriebserlaubnis
Ohne Partizipationsverfahren und Beschwerdeverfahren erhalten Kindertagesstätten, Kinderheime, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seit Anfang 2012 keine Betriebserlaubnis. Partizipation muss nachgewiesen werden!
Das Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhält einen neuen Paragrafen. Der §8b lautet im Punkt (2) wie folgt: