Ohne Partizipation – keine Betriebserlaubnis

Foto: Andreas Schönefeld

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Ohne Partizipationsverfahren und Beschwerdeverfahren erhalten Kindertagesstätten, Kinderheime, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe seit Anfang 2012 keine Betriebserlaubnis. Partizipation muss nachgewiesen werden!

 

Das Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhält einen neuen Paragrafen. Der §8b lautet im Punkt (2) wie folgt:

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