Beschwerdeverfahren oder besser Erleichterungsverfahren
Kinder in öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Heimen haben seit dem 1.1.2012 (seit Geltung des Bundeskinderschutzgesetzes) das verbriefte Recht auf Verfahren der Beteiligung und Beschwerde. Eine Betriebserlaubnis wird nur gestattet (laut dem SozialGesetzBuch VIII §45), wenn solche Verfahren konzeptionell nachgewiesen werden.
Wie sieht das nun aus in unseren Kitas, Heimen, Einrichtungen ??? Continue Reading »